| Freistaat Bayern | |
| Näheres zur Flagge | |
| Näheres zum Wappen | |
| Landeshauptstadt | München |
| Fläche | 70.551,57 km² |
| Einwohnerzahl | 12.517.000 (29. Februar 2008) |
| Bevölkerungsdichte | 177,50 Einwohner pro km² |
| Arbeitslosenquote | 3,6 % (November 2008) |
| Schulden | 22,766 Mrd. € (2007) |
| ISO 3166-2 | DE-BY |
| Kontakt: | |
| Offizielle Webseite: | www.bayern.de |
| Politik: | |
| Ministerpräsident: | Horst Seehofer (CSU) |
| Regierende Parteien: | CSU, FDP |
| Sitzverteilung im Landtag: | CSU 92 SPD 39 Freie Wähler 21 B90/Grüne 19 FDP 16 |
| Letzte Wahl: | 28. September 2008 |
| Nächste Wahl: | 2013 |
| Parlamentarische Vertretung: | |
| Stimmen im Bundesrat: | 6 |
Der Freistaat Bayern ist ein Land im Südosten der Bundesrepublik Deutschland. Bayern ist das flächengrößte Bundesland und steht nach der Einwohnerzahl hinter Nordrhein-Westfalen an zweiter Stelle. Benachbarte Länder sind Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen; im Süden und Osten grenzt Bayern an Österreich, im Bodensee an die Schweiz und im Osten an Tschechien. Die Hauptstadt Bayerns ist die Millionenstadt München.
Traditionell gliedert sich Bayern in die drei Landesteile Franken (heute die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken), Schwaben und Altbayern (Regierungsbezirke Ober- und Niederbayern und Oberpfalz).
Inhaltsverzeichnis |
Bearbeiten Geografie
Bearbeiten Landschaften
Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:
- die Bayerischen Alpen im Süden
- das Alpenvorland bis zur Donau mit den drei großen Seen Oberbayerns
- das ostbayerische Mittelgebirge und
- die Stufenlandschaft der Schwäbischen und Fränkischen Alb.
Die niedrigste Stelle von Bayern befindet sich mit 107 m in Kahl am Main (Unterfranken), die höchste auf dem Gipfel der Zugspitze (2.962 m), dem höchsten Berg Deutschlands im Wettersteingebirge (Landkreis Garmisch-Partenkirchen).
Siehe auch: Liste der Berge in Bayern und Liste der Landschaften in Bayern
Bearbeiten Gewässer
Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):
- Iller, Lech, Isar und Inn (fließen rechts zur Donau hin)
- Wörnitz, Altmühl, Naab und Regen (kommen ihr von links entgegen).
Die vier ersteren entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau. Auch der Lech übertrifft zeitweise die Donau.
Der größte Teil Frankens wird durch den Main und seine Nebenflüsse (Regnitz und Tauber von links, die fränkische Saale von rechts) nach Westen in den Rhein entwässert. Im Nordosten Oberfrankens entspringen die linken Nebenflüsse der Elbe Sächsische Saale und Eger.
Siehe auch: Liste der Flüsse in Bayern und Liste der Seen in Bayern
Bearbeiten Klima
Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null Grad Celsius, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Nordstau der Alpen lokal bis 180 cm pro Jahr. Die mittlere Sonnenscheindauer beträgt etwa jährlich 1600 bis 1900 Stunden.
Bearbeiten Grenzen
Bayern grenzt, im Westen beginnend, im Uhrzeigersinn an:
| Baden-Württemberg | 829 km |
| Hessen | 262 km |
| Thüringen | 381 km |
| Sachsen | 41 km |
| Tschechien | 357 km |
| Österreich (Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg) |
816 km |
| Bodensee | 19 km - Im Bodensee grenzt Bayern auch an die Schweiz, ein genauer Grenzverlauf ist jedoch nicht festgelegt. |
Die Landesgrenze ist insgesamt 2705 km lang.
Nicht zum bayerischen Staatsgebiet und daher auch nicht zum deutschen Bundesgebiet gehören die in Österreich gelegenen Saalforsten, die im privatrechtlichen Eigentum des Freistaates Bayern stehen.
Bearbeiten Geschichte
Siehe die Hauptartikel Vorgeschichte Bayerns, Geschichte Bayerns und Königreich Bayern sowie die gesonderte Geschichte des Landesteils Franken
Die heute allein verwendete Schreibweise des Landesnamens mit „y“ geht auf eine Anordnung von König Ludwig I., König von Bayern vom 20. Oktober 1825 zurück, mit der die vorher geltende Schreibweise „Baiern“ abgelöst wurde. Diese Anordnung und dessen Vorschrift des „griechischen“ Ypsilons werden im Zusammenhang mit der Wahl seines Sohnes Otto zum König von Griechenland gesehen. Tatsächlich wurde aber im Mittelalter und in der frühen Neuzeit der Landesname auch in der Form Bayrn geschrieben.
Zur Zeit Kaiser Augustus wurde das keltisch besiedelte Gebiet Altbayerns südlich der Donau Teil des Römischen Reiches. Nach Zusammenbruch der römischen Herrschaft bildete sich aus Kelten, von Norden eingedrungenen Germanen und verbliebenen Romanen der Stamm der Baiern (siehe Bajuwaren).
Seit 555 n. Chr. ist die Existenz eines bairischen Stammesherzogtums mit Sitz in Freising unter den Agilolfingern belegt, welches unter den Merowingern Teil des fränkischen Herrschaftsbereichs Austrasien wurde. Der Sieg Karls des Großen über den Bayernherzog Tassilo III. 788 markiert das Ende des so genannten älteren Stammesherzogtums.
Der Niedergang der Karolinger ermöglicht ein Wiederaufleben der Eigenständigkeit der bayerischen Herzöge im so genannten jüngeren Stammesherzogtum. Nach Ende der Herrschaftsperiode der Karolinger kam es erneut zu einem Erstarken der Eigenständigkeit der einzelnen Gebiete. Unterstützt wurde dies durch die Bedrohung von außen durch die Ungarneinfälle ab etwa 862. Markgraf Luitpold von Bayern fällt 907 in der Schlacht von Pressburg in einer Niederlage gegen die Ungarn, jedoch wird das Datum durch den Antritt seines Sohns Arnulf I. als Herzog von Baiern gleichzeitig als Beginn des jüngeren baierischen Stammesherzogtums gesehen. Nach dem Sieg in der Schlacht auf dem Lechfeld erfolgt eine zweite Welle baierischer Ostsiedlung mit Gewinn von Gebieten im heutigen Niederösterreich, Istrien und der Krain. Der Streit mit den Ottonen führt jedoch wieder zu einer starken Abhängigkeit vom deutschen Königtum. 976 wird der Südosten Bayerns als Teil eines neu geschaffenen Herzogtums Kärnten abgetrennt. Zusätzlich regiert das Geschlecht der Babenberger in der Marcha Orientalis (Ostarrichi) zunehmend unabhängiger vom bayrischen Herzog. Ab 1070 kommt es unter den Welfen zu einem Wiedererstarken der Macht der bayerischen Herzöge. Der Streit zwischen Staufern und Welfen endet schließlich 1180 nach dem Sieg des Staufers Friedrich I. Barbarossa über den Welfen Heinrich den Löwen mit der Abtrennung der Steiermark und der andechsischen Markgrafschaft Istrien und mit dem Ende des jüngeren Stammesherzogtums.
Von 1180 an wird Bayern als Territorialherzogtum bis 1918 von den Wittelsbachern regiert. Bayern erlebt 1255 bis 1503 eine Periode zahlreicher Teilungen in Einzelherzogtümer. In einer kurzen Zeit der Wiedervereinigung erlangte Bayern mit Ludwig IV. dem Bayern einen neuen Höhepunkt der Macht, als dieser als erster Wittelsbacher 1328 die Kaiserwürde erhielt. Im Hausvertrag von Pavia von 1329 teilte dieser den Besitz in eine pfälzische Linie mit der Rheinpfalz und der später so genannten Oberpfalz und in eine altbayerische Linie auf. Die von ihm neu hinzu gewonnenen Gebiete Brandenburg, Tirol, die niederländischen Provinzen Holland, Seeland und Friesland und der Hennegau gingen jedoch unter seinen Nachfolgern sehr bald wieder verloren. Tirol fiel 1363 an die Habsburger, Brandenburg 1373 an die Luxemburger. Mit der Goldenen Bulle 1356 ging die Kurfürstenwürde für die altbayerische Linie an die Pfalz verloren. 1429 wurde nach dem Aussterben der Linie Straubing-Holland das Herzogtum Bayern-Straubing unter die Linien München, Ingolstadt und Landshut aufgeteilt. 1447 fiel Bayern-Ingolstadt an Bayern-Landshut, das seinerseits 1503 im Landshuter Erbfolgekrieg von Bayern-München gewonnen wurde. Durch das Primogeniturgesetz von 1506 fanden die Landesteilungen ein Ende.
In der Gegenreformation nahm Bayern eine führende Stellung ein und ging aus dem Dreißigjährigen Krieg mit Gebietsgewinnen und dem Aufstieg zum Kurfürstentum hervor: 1620 besiegten die Truppen der Katholischen Liga unter Führung des bayerischen Feldherrn Tilly in der Schlacht am Weißen Berge bei Prag die Protestanten. Anschließend ließ Tilly die Pfalz besetzen. Als Dank erhielt Maximilian I. 1623 die Kurfürstenwürde und 1628 die von ihm besetzte Oberpfalz als Kriegsentschädigung. Das absolutistische Bayern wurde im Zuge der Großmachtpolitik Maximilians II. und seines Sohnes Karl Albrechts während des Spanischen und Österreichischen Erbfolgekrieges von Österreich vorübergehend besetzt. 1777 wurde nach dem Aussterben der bayrischen Linie der Wittelsbacher die Kurpfalz mit Bayern vereint.
Zur Zeit Napoleons stand Bayern anfangs auf der Seite Frankreichs und konnte durch Säkularisation und Mediatisierung große Gebietsgewinne verzeichnen, so fielen Salzburg, Tirol, Vorarlberg sowie das Innviertel vorübergehend an Bayern. 1806 erfolgte die Erhebung zum Königreich. Durch den rechtzeitigen Wechsel auf die Seite der Gegner Napoleons konnte Bayern auf dem Wiener Kongress 1814 als Siegermacht einen Teil der Gebietsgewinne behalten. Für den Verlust Tirols und der rechtsrheinischen Pfalz wurde es durch wirtschaftlich weiter entwickelte fränkische Gebiete entschädigt. Die linksrheinische Pfalz blieb bei Bayern. König Ludwig I. baute München zur Kunst- und Universitätsstadt aus. Im Zuge der Märzunruhen musste er 1848 wegen einer Affäre mit der Tänzerin Lola Montez abdanken. Ludwig II. ging wegen des Baues von Neuschwanstein und anderer Schlösser als Märchenkönig in die Geschichte ein. 1866 (Preußisch-Österreichischer Krieg) erlitt Bayern an der Seite Österreichs eine Niederlage gegen Preußen. 1871 wurde Bayern Teil des neu gegründeten Deutschen Reiches, erhielt dabei so genannte Reservatrechte (eigenes Post-, Eisenbahn- und Heereswesen).
1918 brach die Wittelsbacher Monarchie im Rahmen der allgemeinen Novemberunruhen in Deutschland zusammen. Am 8. November 1918 wurde Bayern als Freistaat ausgerufen. Sozialistische Gruppen konnten für kurze Zeit eine Räterepublik installieren. 1920 kam Coburg infolge einer Volksabstimmung zu Bayern. Zur Zeit der Weimarer Republik wurde Bayern 1923 Schauplatz des Hitlerputsches. Zwischen 1933 und 1945 wurde Bayern als Verwaltungseinheit unter den Nationalsozialisten weitgehend bedeutungslos. Im Zweiten Weltkrieg erlitten bayerische Städte wie Würzburg, München, Nürnberg oder Augsburg starke Zerstörungen.
Die Besatzungsmächte leiteten Vertriebene aus Schlesien und dem Sudetenland gezielt in das dünn besiedelte Bayern. Bis 1949 wuchs die Bevölkerung dadurch um ein Viertel.
Nach der Besetzung durch amerikanische Truppen wurde Bayern Bestandteil der amerikanischen Besatzungszone, während die in der französischen Besatzungszone gelegene Rheinpfalz dem neugebildeten Bundesland Rheinland-Pfalz eingegliedert wurde. 1949 wurde Bayern als Land Teil der Bundesrepublik Deutschland. Es setzte ein wirtschaftlicher Aufschwung ein und Bayern entwickelte sich vom Agrar- zum modernen Industriestaat.
Bearbeiten Politik
Siehe den Hauptartikel Politisches System Bayerns
Im Bayerischen Landtag sind fünf Parteien vertreten. Nach der Wahl vom 28. September 2008 ergab sich folgende Sitzverteilung (insges. 187 Sitze):
- CSU 92 Sitze
- SPD 39 Sitze
- Freie Wähler 21 Sitze
- Bündnis 90/Die Grünen 19 Sitze
- FDP 16 Sitze
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2008 sahen wie folgt aus:
- CSU 43,4 %
- SPD 18,6 %
- Bündnis 90/Die Grünen 9,4 %
- Freie Wähler 10,2 %
- FDP 8,0 %
- Die Linke 4,3 %
- ÖDP 2,0 %
- Republikaner 1,4 %
- NPD 1,2 %
- Bayernpartei 1,1 %
- Andere 0,3 %
Siehe auch Ergebnisse der Landtagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland
Bearbeiten Staatsaufbau
Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Verfassung des Freistaates Bayern. Bayern ist demnach Freistaat (Republik) und Volksstaat (Demokratie). Seit dem 1. Januar 2000 existiert nach der Abschaffung des Senats ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, mit der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen. Bis dahin war Bayern das einzige deutsche Land, welches eine zweite Kammer hatte, welche jedoch nur bedingten Einfluss besaß und keine Gesetze entwerfen durfte, sondern nur mitwirken konnte. Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt. Das oberste bayerische Gericht ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Des Weiteren gibt es noch diverse obere Landesgerichte (drei Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Bayer. Landesarbeitsgericht, Bayer. Landessozialgericht) sowie die restliche Judikative. Das Bayerische Oberste Landesgericht als bisher oberstes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2006 aufgelöst. Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze und Verfassungsänderungen durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig.
Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident, Gesetzgebungsverfahren in Bayern
Bearbeiten Bayerische Staatsregierung
Von 1962 bis 2008 hatte die CSU die absolute Mehrheit in Bayern inne. Mit der Landtagswahl am 28. September 2008 endete dieser Nimbus, und die CSU ist auf einen Koalitionspartner angewiesen.
Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 27. Oktober 2008 Horst Seehofer (CSU).
Die neue Bayerische Staatsregierung wurde am 30. Oktober 2008 vereidigt.
Siehe auch: Wahlergebnisse und Staatsregierungen in Bayern seit 1945
Bearbeiten Wahlrecht
Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht mehrere Besonderheiten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk (Stimmkreis) die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat.
Darüber hinaus ergibt sich die Sitzverteilung im Landtag aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlbezirk und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten gegeben werden. Wer bei einer bayerischen Landtagswahl eine kleinere Partei mit beiden Stimmen wählt, verschenkt seine Erststimme also nicht, da beide Stimmen dieser Partei zugute kommen, selbst wenn der entsprechende Stimmkreiskandidat den Einzug in den Landtag nicht schaffen sollte. Zudem besteht bei der Zweitstimme die Möglichkeit diese einem bestimmten Kandidaten einer Partei zu geben, sodass sich die Reihung der Bewerber gegenüber den von den Parteien aufgestellten Listen ändern kann.
Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Es besteht die Möglichkeit des Kumulierens („Häufeln“, bis zu 3 Stimmen können für einen Kandidaten abgegeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden).
Siehe auch: Bayerisches Wahlsystem
Bearbeiten Bürgerentscheid
In Bayern gibt es zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben Volksbegehren und Volksentscheid auf Landesebene wurde am 1. Oktober 1995 durch einen Volksentscheid die direkte Demokratie auf Kommunalebene eingeführt. Das bayerische Verfassungsgericht hat die Regelungen 1997 zwar verschärft (unter anderem durch Einführung eines Abstimmungsquorums), aber dennoch initiieren die Bayern jährlich rund 100 Bürgerentscheide.
Bearbeiten Partnerschaften
Der Freistaat Bayern ist Partnerregion von
Vereinigte Staaten: Kalifornien
China: Shandong
Südafrika: Westkap[1]
Indien: Karnataka
Kanada: Québec
Bearbeiten Patenschaft
Am 5. Juni 1954 übernahmen der Freistaat Bayern und die Bayerische Staatsregierung die Patenschaft für die sudetendeutsche Volksgruppe.
Bearbeiten Innere Sicherheit
Die bayerische Polizei ist der größte Polizeiverband der Bundesrepublik. Im Jahr 2007 wurden in Bayern 666.807 Straftaten statistisch erfasst. 428.766 Fälle, also 64,3% konnten aufgeklärt, 305.711 Tatverdächtige ermittelt werden. Dies stellt die höchste Aufklärungsquote im Bundesgebiet dar. Die bayerische Polizei unterhält mit der Polizeihubschrauberstaffel Bayern außerdem die größte Polizeihubschrauberstaffel einer Landespolizei.
Bearbeiten Staatswappen, Flagge und Hymne
Hauptartikel: Bayerisches Staatswappen, Staatsflagge Bayerns
Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten: Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der „fränkische Rechen“ für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das weiß-blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität.
Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen, die weiß-blau gerautete Flagge und die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau. Die Rautenflagge hat immer vom Betrachter aus gesehen links oben (heraldisch rechte, obere Ecke) eine angeschnittene, weiße Raute (auch im Wappen) und mindestens 21 (angeschnittene) Rauten.
Die gleichen weiß-blauen Rauten sind auch in vielen Städte- und Kreiswappen in den Gebieten der historischen Kurpfalz zu finden (auch in den rechtsrheinischen, heute badischen, Gebieten die nie zu Bayern gehörten). Denn auch wenn heute Bayern die weiß-blauen Rauten praktisch für sich beansprucht, so sind es doch ursprünglich die Farben der Familie Wittelsbach, die neben Bayern auch in der Kurpfalz herrschte. (Beispiel: Wappen des Neckar-Odenwald-Kreises)
| Großes Staatswappen | Kleines Staatswappen | Staatsflagge (Rautenflagge) | Staatsflagge (Streifenflagge) |
Zur Hymne siehe: Bayernhymne
Bearbeiten Verwaltungsgliederung
Eine ausführliche Darstellung der Verwaltungsgliederung seit 1808 ist im Artikel Verwaltungsgliederung Bayerns zu finden.
Bearbeiten Regierungsbezirke
Das Staatsgebiet des Freistaates Bayern ist für den Bereich der allgemeinen und inneren Verwaltung in Verwaltungssprengel eingeteilt, welche die Bezeichnung Regierungsbezirke (Kreise) führen. Die Regierungsbezirke werden durch die Regierungen geleitet, denen je ein Regierungspräsident vorsteht, der vom Innenminister ernannt wird. Die Regierungen sind die Mittelbehörden der allgemeinen und inneren Verwaltung und unterstehen dem Staatsministerium des Inneren. Nachstehend sind die Regierungsbezirke sortiert nach dem Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und mit den Abkürzungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern:
| Regierungsbezirk | Hauptstadt | AGS | Abk. | Fläche | Einwohner (Sep 2005) |
E./km² |
| Oberbayern | München | 091 | OB | 17.529,63 km² | 4.232.962 | 241 |
| Niederbayern | Landshut | 092 | NB | 10.329,91 km² | 1.197.631 | 116 |
| Oberpfalz | Regensburg | 093 | OPf. | 9.691,03 km² | 1.090.318 | 113 |
| Oberfranken | Bayreuth | 094 | Ofr. | 7.231,00 km² | 1.103.239 | 153 |
| Mittelfranken | Ansbach | 095 | Mfr. | 7.244,85 km² | 1.708.841 | 236 |
| Unterfranken | Würzburg | 096 | Ufr. | 8.530,99 km² | 1.342.308 | 157 |
| Schwaben | Augsburg | 097 | Schw. | 9.992,03 km² | 1.789.698 | 179 |
| Bayern | München | 70.549,11 km² | 12.464.997 | 177 |
Bearbeiten Bezirke
Geographisch deckungsgleich mit den Regierungsbezirken sind in Bayern die Bezirke gleichen Namens. Anders als die Regierungsbezirke, welche die örtliche Zuständigkeit der Regierungen festlegen, sind die Bezirke kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Der Bezirk ist in Bayern die dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (1. Ebene) und Landkreisen (2. Ebene). Sie sind Selbstverwaltungskörperschaften und haben daher demokratisch gewählte Verwaltungsorgane, den Bezirkstag, der alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten des Bezirks direkt gewählt wird und einen Bezirkstagspräsidenten, der aus der Mitte des Bezirkstags gewählt wird. Sie können anders als die Regierungsbezirke Wappen und Flaggen wie eine Gemeinde oder ein Landkreis führen.
Bearbeiten Landkreise und kreisfreie Städte
Die sieben Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise (Bezirke) und 25 kreisfreie Städte sowie 28 Große Kreisstädte (23 von ihnen waren bis 1972 auch kreisfreie Städte). Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind kommunale Gebietskörperschaften mit Selbstverwaltungsrecht. Die Landkreise haben als Verwaltungsorgane den Kreistag und den Landrat. Die kreisfreie Stadt handelt durch den Stadtrat und den Oberbürgermeister. Sowohl der Landrat beziehungsweise der Oberbürgermeister als auch der Kreistag beziehungsweise der Stadtrat werden von den Wahlberechtigten auf die Dauer von sechs Jahren gewählt (süddeutsche Ratsverfassung).
Die Landkreise bilden gleichzeitig Sprengel, welche die örtliche Zuständigkeit der Unterbehörden der allgemeinen und inneren Verwaltung festlegen. Anders als auf der Ebene der Regierungsbezirke hat der Staat hier jedoch keine eigenen inneren Behörden errichtet, sondern bedient sich durch Organleihe des Landrates zur Erfüllung der Aufgaben der staatlichen Verwaltung; der Landrat ist insoweit Kreisverwaltungsbehörde. Bei den kreisfreien Städten ist im Gegensatz dazu eine Vollkommunalisierung gegeben, da ihnen die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde zur selbstständigen Erledigung übertragen werden.
| Die 25 kreisfreien Städte in Bayern: | ||
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Bearbeiten Gemeinden
Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Gemeinden sowie 215 gemeindefreien Gebieten (ausmärkischen Gebieten).
Die Gemeinden verteilen sich wie folgt (Stand 1. Oktober 2008):
- 25 kreisfreie Städte
- 28 Große Kreisstädte
- 262 sonstige Städte
- 385 Märkte
- 1.356 sonstige Gemeinden
Von den 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind 991 Mitgliedsgemeinden in 314 Verwaltungsgemeinschaften, 1.040 sind Einheitsgemeinden (Stand 1. Januar 2005).
Änderungen seit dem 1. Januar 2005:
- Erhebung der Gemeinde Postbauer-Heng zum Markt am 17. September 2005
- Erhebung der Stadt Fürstenfeldbruck zur Großen Kreisstadt am 1. Januar 2006
- Erhebung des Marktes Stadtbergen zur Stadt am 12. Mai 2007
- Erhebung der Gemeinde Kaufering zum Markt am 11. September 2008
Siehe auch: Liste der Städte und Gemeinden in Bayern, Liste der gemeindefreien Gebiete in Bayern.
Bearbeiten Größte Städte
| Stadt | Einwohner am 31. Dezember 2000 |
Einwohner am 31. Dezember 2005 |
Einwohner am 31. März 2007 |
|---|---|---|---|
| München | 1.210.223 | 1.259.677 | 1.298.354 |
| Nürnberg | 488.400 | 499.237 | 500.591 |
| Augsburg | 254.982 | 262.676 | 262.371 |
| Würzburg | 127.966 | 133.906 | 134.225 |
| Regensburg | 125.676 | 129.859 | 131.489 |
| Ingolstadt | 115.722 | 121.314 | 122.213 |
| Fürth | 110.477 | 113.422 | 113.848 |
| Erlangen | 100.778 | 103.197 | 103.859 |
| Bayreuth | 74.153 | 73.997 | 73.252 |
| Bamberg | 69.036 | 70.081 | 69.558 |
| Aschaffenburg | 67.592 | 68.642 | 68.672 |
| Landshut | 58.746 | 61.368 | 62.074 |
| Kempten (Allgäu) | 61.389 | 61.360 | 61.454 |
| Rosenheim | 58.908 | 60.226 | 60.438 |
| Schweinfurt | 54.325 | 54.273 | 53.917 |
| Neu-Ulm | 50.188 | 51.410 | 51.755 |
| Passau | 50.536 | 50.651 | 50.464 |
| Hof | 50.741 | 48.723 | 48.040 |
| Freising | 44.167 | 45.827 | 46.110 |
| Straubing | 44.014 | 44.633 | 44.762 |
Anmerkung: Außer Neu-Ulm und Freising sind alle aufgeführten Städte kreisfrei. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung[2]
Bearbeiten Regionen
Bedeutende historisch gewachsene Regionen in Bayern sind
Daneben wurde Bayern von der Regionalplanung in 18 Regionen aufgeteilt, den Planungsregionen in Bayern.
Bearbeiten Wirtschaft
Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarker und reicher Staat, es hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Agrar- zum Technologieland entwickelt. Die wirtschaftlich stärkste Region ist der Großraum München mit Automobilindustrie (BMW, Audi, MAN, Knorr-Bremse), IT-Sektor (Siemens, Infineon, Microsoft), Medien und Verlage (Premiere, Kabel Deutschland, Burda Verlag), Rüstungsindustrie (EADS, Krauss-Maffei), Touristik (historische Sehenswürdigkeiten, Museen, Biergärten, Oktoberfest, Kongresse und Messen). Weitere bedeutende Wirtschaftsstandorte in Südbayern sind Augsburg (EADS, Fujitsu Siemens Computers, MAN, KUKA, UPM-Kymmene, Verlagsgruppe Weltbild), Ingolstadt (Audi, Media-Saturn-Holding) und das Bayerische Chemiedreieck zwischen Chiemsee, Inn und Salzach.
In Nordbayern ist die Metropolregion Nürnberg–Fürth–Erlangen der wichtigste Standort. Daneben kann der Raum zwischen Aschaffenburg und Würzburg/Schweinfurt sehr gute Wirtschaftsdaten aufweisen, etwa eine Arbeitslosigkeit von durchschnittlich unter sechs Prozent und eine florierende Wirtschaft. Gleiches gilt für Regensburg, das seit Jahren an Wirtschaftskraft zunimmt.
Manche Grenzregionen sind durch Wettbewerbsvorteile in den Nachbarstaaten einesteils und mangelnde Infrastruktur andernteils von Subventionen abhängig. Speziell der Bayerische Wald hatte zu Zeiten des Kalten Krieges durch seine abseitige Lage im Zonenrandgebiet wenig Standortattraktivität besessen. Zwar fiel nach 1990 dort der Eiserne Vorhang zur CSFR, gleichzeitig wurde aber im wiedervereinigten Deutschland die Zonenrandförderung aufgehoben, und zugleich bot das angrenzende Tschechien – ab 2004 auch EU-Mitglied – oft bessere Investitionsanreize.
Touristisch sind neben München besonders die Regionen um die bayerischen Seen und in den Alpen sowie Regensburg mit der Historischen Altstadt als UNESCO-Welterbe seit 2007 stark. Die Arbeitslosenquote betrug im Oktober 2008 3,6 Prozent. Bayern hat damit die niedrigste Arbeitslosenquote in Deutschland. Im Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt der EU ausgedrückt in Kaufkraftstandards erreicht Bayern einen Index von 135.6 (EU-27:100) (2005).[3] Bayern konnte im Jahr 2006 ein Wirtschaftswachstum von 2,8 Prozent verbuchen, dieser Wert liegt genau im Bundesdurchschnitt.
An drei Standorten in Bayern befinden sich Kernkraftwerke (KKW Isar, KKW Grafenrheinfeld sowie KKW Gundremmingen), außerdem wird in Garching bei München ein Forschungsreaktor betrieben (FRM II).
Bearbeiten Verkehr
Bayern ist verkehrsmäßig gut erschlossen. Durch Bayern führen unter anderem die Autobahnen A 3, 6, 7, 8, 9 und 70 sowie die seit dem Herbst 2005 fertiggestellte A 71 und die im August 2008 fertiggestellte A 73, die beide Bayern mit Thüringen verbinden. Sternförmig von München aus führen die A 95 nach Garmisch-Partenkirchen, die A 96 über Memmingen nach Lindau, die A 93 über Regensburg nach Hof und die A 92 über Landshut nach Deggendorf. Südlich verbindet ein Stück der A 93 die A 8 mit der Brenner Autobahn. Seit den 1970ern geplant, bisher aber wegen Streitigkeiten um die Trassenführung nur in Abschnitten fertiggestellt ist die A 94 von München über Altötting nach Passau. Im Süden wird Bayern überdies gerne als Abkürzung im innerösterreichischen Verkehr benutzt, da aufgrund der geographischen Gegebenheiten der Weg durch die Alpen bei weitem länger ist als von Innsbruck über die A 8 oder von Lofer über die B 305 nach Salzburg („Großes“ bzw. „Kleines Deutsches Eck“)
Bayern verfügt ebenfalls über ein dichtes Streckennetz im Eisenbahnverkehr mit zahlreichen Bahnhöfen. Der Münchener Hauptbahnhof – einer der größten in Deutschland – stellt dabei einen wichtigen Knotenpunkt im transeuropäischen Verkehr dar. Die Städte München und Nürnberg verfügen über U-Bahnen sowie S-Bahnen mit einem weiten Einzugsgebiet.
Eines der größten europäischen Drehkreuze für den Flugverkehr ist der Flughafen München Franz Josef Strauß. Zwei weitere internationale Verkehrsflughäfen befinden sich in Nürnberg und Memmingen, überdies gibt es zahlreiche Verkehrslandeplätze, u.a. mit Linienflugbetrieb, z.B. Hof-Plauen. Die meisten Binnenschifffahrten finden auf der Donau, dem Main sowie auf dem Main-Donau-Kanal statt. Hierfür gibt es zahlreiche Güterhäfen.
Bearbeiten Sehenswürdigkeiten
Bayern kann auf eine über 1000 Jahre alte Kultur- und Geistesgeschichte zurückblicken. Laut Artikel 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist Bayern ein Kulturstaat. Der Freistaat fördert in seinem Haushalt 2003 Kunst und Kultur mit jährlich über 500 Millionen Euro, zusätzlich kommen erhebliche Leistungen der bayerischen Kommunen und privater Träger hinzu.
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Nürnberger Lorenzkirche |
Steinerne Brücke und Dom in Regensburg |
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Walhalla, Donaustauf bei Regensburg |
Augsburger Rathaus und Perlachturm |
St. Bartholomä am Königssee |
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Hochofen 3 der Maxhütte (Sulzbach-Rosenberg) |
Landshut. Der Kirchturm der Stiftsbasilika St. Martin. Mit 130,60 m der höchste Backsteinturm der Welt. Im Hintergrund die Burg Trausnitz. |
Stephansdom in Passau mit der größten Kirchenorgel der Welt. |
Bearbeiten Museen
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Bayern ist mit über 1.150 Museen das museumsreichste Land der Bundesrepublik, wozu auch Sammlungen, Schlösser, Gärten und private Sammlungen zählen. Zu den größten und bekanntesten gehören: |
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Siehe auch: Museen in Bayern

